Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mietbedingungen - (AGBs)
der Heiz-Blitz GmbH & Co. KG

1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen im Rahmen unserer gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit natürlichen und/oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Gesellschaften, die uns gegenüber in Ausübung ihrer gewerblichen und/oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen, erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachfolgenden Bedingungen (AGB), soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist. AGB des Auftraggebers werden von uns nicht akzeptiert und gelten daher nicht als vereinbart, auch, soweit sie unseren AGB nicht widersprechen sollten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind unwirksam.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise schließen grundsätzlich den Transport und die Installation/Anschluss deutschlandweit ein, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Verbrauchsabhängige Kosten der Mietgegenstände (Diesel, Benzin, Öl, Gas, Elektrizität, Heizöl- und Kühlmittel, etc.) sind vom Kunden nach tatsächlich angefallenem Verbrauch zusätzlich zu den vereinbarten Kosten zu bezahlen, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Zahlungen sind sofort nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu, soweit die Gegenforderung nicht aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt und unstreitig ist oder rechtswirksam festgestellt wurde. Eine Aufrechnung ist nur mit Forderungen möglich, die von uns unbestritten oder rechtswirksam festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

3. Fristen

(1) Termine sind nur bei Beachtung der Schriftform verbindlich. Vereinbarte Fristen und Termine werden hinfällig, wenn vom Kunden zu bewirkenden Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden. (2) In Fällen höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen und bei unvorhergesehenen und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, wie Streik und rechtmäßige Aussperrung - auch in Drittbetrieben - sowie sonstige unvorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen, verlängern sich vereinbarte Termine um den zur Behebung der Schwierigkeiten erforderlichen Zeitraum. (3) Geraten wir mit einer Leistung aus einem von uns zu vertretenden Umstand in zeitlichen Rückstand, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

4. Gewährleistung

(1) Ohne entsprechende Vereinbarung übernehmen wir keine Gewähr für die Einhaltung besonderer öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Beschränkungen und Vorgaben gleich welcher Art, die vom Kunden zu beachten und einzuhalten sind, insbesondere im Hinblick auf Lärm-, Geruchsbelästigung, Luftverschmutzung oder Elektrosmog. (2) Ohne besondere Vereinbarung übernehmen wir keine Gewähr für einen bestimmten Leistungserfolg mit dem Einsatz des Vertragsgegenstandes, insbesondere nicht dafür, dass sich eine bestimmte Raum- oder Prozesstemperatur oder auch bestimmte Feuchtigkeitsparamater der Luft, von Bauteilen oder gar Wänden und Decken, erzielen lassen. (3) Weist der Vertragsgegenstand einen Mangel auf, so leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nur in dringenden Fällen und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, selber Abhilfe in dem erforderlichen Umfang zu leisten. Erforderliche Aufwendungen werden ersetzt, wenn uns der Kunde sofort unterrichtet und uns die Möglichkeit einräumt, die weitere Schadensbeseitigung zu übernehmen.

5. Haftungsausschluss/Schadensersatz

(1) Wir schließen unsere Haftung ungeachtet der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unsere Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt haben sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftungen z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu dem vereinbarten Mietzins. (2) Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Eintritt des Mangels. Die Erleichterung der Verjährung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie nicht für von uns zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6. Sonderkündigungsrecht

(1) Jede Partei hat das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät und den Mietzins trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, in das Vermögen des Kunden zwangsvollstreckt wird, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt wird, das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. (2) Jede Kündigung bedarf der Textform.

7. Untervermietung Der Vertragsgegenstand darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte überlassen oder weitervermietet werden.

8. Verwendungsort

(1) Der Vertragsgegenstand darf ohne unsere vorherige Zustimmung nur an dem vereinbarten Verwendungsort eingesetzt werden. Sofern ein Verwendungsort vorher nicht bestimmt wurde, gilt als Verwendungsort der Ort, an dem der Vertragsgegenstand erstmalig eingesetzt wird. (2) Erhöhen sich nachträglich Kosten, weil der Vertragsgegenstand an einen anderen als dem ursprünglich vereinbarten Verwendungsort gebracht wurde bzw. werden musste, sind die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund Materialkosten, vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Vertragsgegenstand mit unserer Zustimmung an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Verwendungsort gebracht wurde.

9. Schutz vor Pfändungen

Bei Zugriffen Dritter auf unser Eigentum, insbesondere bei Pfändungen, wird der Kunde unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unser Eigentumsrecht durchsetzen können.

10. Zugang

Wir sind berechtigt, den Vertragsgegenstand bei Bedarf zu inspizieren, zu warten und zu reparieren oder gegen einen gleichwertigen Vertragsgegenstand auszutauschen.

11. Sorgfaltspflicht des Kunden

(1) Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz des Vertragsgegenstandes entsprechend den von uns zur Verfügung gestellten Benutzungsanweisungen. Diese Anweisungen können im Rahmen einer mündlichen Einweisung erfolgen und/oder auch in Form einer Bedienungsanleitung Erfolgen. (2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Vertragsgegenstand nicht für Zwecke betrieben wird, die außerhalb seiner Auslegungsleistung liegen oder die einen unangemessenen Verschleiß des Vertragsgegenstandes wahrscheinlich machen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, den Heizöl- und Kühlmittelstand des Vertragsgegenstandes täglich zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass der für den ordnungsgemäßen Betrieb des Vertragsgegenstandes notwendige Heizöl- und Kühlmittelstand eingehalten wird. (4) Der Kunde hat sich über den Zustand des Vertragsgegenstandes informiert zu halten. Bei Störungen oder Mängel am Vertragsgegenstand darf dieser nicht weiter betrieben werden. Hierüber sind wir unverzüglich zu informieren. Betreibt der Kunde den Vertragsgegenstand entgegen seiner Verpflichtung weiter oder zeigt er uns den Mangel oder die Störung nicht unverzüglich an, so hat er uns den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

12. Heiz-, Schmier- und Kühlmittel/Öle

(1) Es dürfen nur die von uns vorgegebenen Heiz-, Schmier- und Kühlmittel bzw. Öle verwendet werden. (2) Für Schäden, die sich aus der Verwendung von Heiz-, Schmier- und Kühlmitteln ergeben, die nicht den von uns vorgegebenen Spezifikationen entsprechen, ist der Kunde verantwortlich.

13. Rückgabe der Mietsache

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßen Zustand an uns zur Abholung bereit zu halten. (2) Gibt der Kunde den Vertragsgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nicht rechtzeitig zurück, wird für die Dauer der Vorenthaltung mindestens die vereinbarte Miete verlangt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht berührt.

14. Diebstahl

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern. Wird der Vertragsgegenstand nicht innerhalb von geschlossen Räumen betrieben, hat der Kunde geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wegnahme des Vertragsgegenstandes durch Dritte zu verhindern. (2) Im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. (3) Die Abtretung von Forderungen gegen uns bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Gerichtsstand ist das für uns zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

16. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, deren Sinn und Zweck der unwirksamen entspricht.

17. Information gem. Art 13, 14 DSGVO

Pflichtgemäß informieren wir darüber, dass wir als Verantwortlicher Ihre personenbezogenen Daten, die wir bei Auftragserteilung bzw. im Zuge der Akquise/des Beratungsgespräches erhoben haben, elektronisch verarbeiten. Ihre Daten werden zum Zweck der Erbringung der vertraglichen Dienstleistung, gegebenenfalls der Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung (z.B. durch Newsletter) und der Durchführung wirtschaftlicher Erhebungen (Auswertung/Statistik) im Rahmen unseres berechtigten wirtschaftlichen Interesses, zu internen Verwaltungszwecken einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden oder Beschäftigten) verarbeitet (Art 6 Abs 1 lit a, lit b und lit f DSGVO). Ihre Daten werden wir zu den oben genannten Zwecken an Subunternehmer (Beispiele) ggf. an Marketingunternehmen und IT-Dienstleister übermitteln. Zum Zweck der Vertragserfüllung ist es teilweise notwendig, die Daten an Übermittlungsempfänger in Drittländer zu übermitteln. Die Übermittlungsempfänger verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten jeweils eigenverantwortlich und sind selbst für die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verantwortlich. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Vertragsbeziehung speichern und danach eine Reduktion der gespeicherten Datenmenge vornehmen, um die jeweiligen gesetzlich Bestimmungen beziehungsweise vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen einzuhalten. Sie haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Eine uns gegenüber erklärte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Darüber hinaus können Sie sich bei der Datenschutzbehörde aufgrund der Verarbeitung Ihrer Daten beschweren. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag erforderlich; ohne Bereitstellung der erforderlichen Daten ist die Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen sowie die Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung nicht möglich

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